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Outright-Geschäft

(Outright-Termingeschäft, Solo-Geschäft) Termingeschäft ohne Kassagegengeschäft (Swapgeschäft) und umgekehrt. Es wird im Rahmen der Kurssicherung oder bei Spekulation auf Devisenkursänderung eingesetzt.

Transaktion, bei der das Eurosystem Vermögenswerte definitiv am Markt per Kasse oder Termin kauft oder verkauft.

Ein Termingeschäft ohne Kassageschäft oder ein Kassageschäft ohne Termingeschäft (eine reines Solo-Geschäft). Beim O.-G. wird per Termin gekauft oder verkauft, ohne - als Gegengeschäft - per Kassa zu verkaufen oder zu kaufen. Umgekehrt wird beim O.-G. per Kassa gekauft oder verkauft, ohne zugleich per Termin zu verkaufen oder zu kaufen (im Unterschied zum Swap-Geschäft). Definitiver Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten durch die Zentralbank am offenen Markt (Offenmarktgeschäfte) stellen ein O.-G. dar. Solche Geschäfte werden im ESZB nur im Rahmen von Feinsteuerungsoperationen und strukturellen Operationen getätigt. Sie werden als bilaterale Geschäfte (nicht im Tenderverfahren) durchgeführt. O.-G. werden auch zur Kurssicherung oder bei Spekulation auf Devisenkursänderung getätigt.

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