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Parafiscus/Parafisci

auch intermediäre Finanzgewalten genannt, sind Institutionen, die wichtige gesellschaftliche Aufgaben im wirtschaftlichen und sozialen Bereich erfüllen, ohne dem staatlichen Bereich anzugehören.
Charakteristisch für einen Parafiscus sind:
1. die organisatorisch weitgehend selbständige Erfüllung seiner Aufgaben,
2. überwiegend die juristische Form der öffentlich-rechtlichen Körperschaft und
3. die Finanzierung über eigene Finanzquellen mit dem Recht, Zwangsabgaben zu erheben, ohne selbst Träger von Hoheitsrechten zu sein.
Die wichtigsten Parafisci sind:
1. Sozialversicherungen,
2. die Kirchenfisci als Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts,
3. die Ständefisci: wie z. B. Handwerkskammern, Ärztekammern, Industrie- und Handelskammern und
4. der Bereich der Fondswirtschaft mit organisatorisch weitgehend selbständigem Sondervermögen öffentlicher Haushalte für begrenzte Aufgabenstellungen wie z. B. das ERP-Sondervermögen (ERP).

 

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