Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Parallelkalkulation

Parallelkalkulation (auch Doppelkalkulation) ist die Kombination von Vollund Teilkostenrechnung, die nebeneinander durchgeführt werden.

Problem:
(1) Bei der Parallelkalkulation muß stets beachtet werden, daß die Teilko-
stenrechnung als Hauptrechnung und die Vollkostenrechnung als Ne-
benrechnung anzulegen ist.

(2) Der mit der Parallelkalkulation verbundene zusätzliche Arbeitsaufwand
ist meist dann gerechtfertigt, wenn mindestens einer der folgenden Tat-
bestände erfüllt ist:

? öffentliche Aufträge, die nach den Leitsätzen für die Preisermitt-
lung auf Grund von Selbstkosten abzurechnen sind,
? Betriebsvergleiche und Berichterstattung in großen Unternehmun-
gen,
? Inventurbewertung selbsterstellter Erzeugnisse (Inventur),
? Erfolgsverantwortung bei Profit-Center,
? Preispolitik (kurzfristige und langfristige Preisuntergrenze).

Hinweis:
Die Ziele der Parallelkalkulation lassen sich häufig auch mit Hilfe der
stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung (SFD) erreichen.

Siehe auch: Doppelkalkulation

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Parallelanleihe
Parallelkommissionieren

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Nicht simultane Kostenminimierung Anmeldepflichten im Außenhandel Rentenmarkt
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum