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Passivierung
Passivierung (
Gg
s.
Aktivierung
) ist der
Ausweis
eines bestimmten Geschäftspostens auf der
Passivseite der Bilanz
.
Man
unterscheidet im
Handelsrecht
:
Unter Passivierung versteht
man
die
Bildung
oder
Erhöhung
eines
Passivposten
s in der »
Handelsbilanz
oder
Steuerbilanz
.
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Passivierung, steuerliche
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