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Passivierung

Passivierung (Ggs. Aktivierung) ist der Ausweis eines bestimmten Geschäftspostens auf der Passivseite der Bilanz. Man unterscheidet im Handelsrecht:

Unter Passivierung versteht man die Bildung oder Erhöhung eines Passivpostens in der » Handelsbilanz oder Steuerbilanz.

 

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