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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Patientenbeteiligung

In der Gesundheitswirtschaft: Auch Patienten-Selbstbestimmung oder Patientenautonomie. Die Spannweite der unter diesen Schlagworten diskutierten Konzepte und Forderungen ist sehr groß. Die wohl am weitesten gehende Forderung ist die nach der Patientenbeteiligung im Sinne des Patienten als Kotherapeuten oder Koproduzenten seiner Gesundheit. Unterhalb dieser Ebene wird aber auch die Forderung nach verstärkter Information und Aufklärung des Patienten erhoben, die ihn in die Lage versetzen soll, zu verstehen, welche Maßnahmen in einer Krankheitssituation für ihn sinnvoll sind und welche alternativen Behandlungsmethoden eventuell zur Verfügung stehen. Das Modell der Patientenbeteiligung oder -autonomie steht im Gegensatz zum paternalistischen Modell der Therapeuten-Patienten-Beziehung, in dem der Therapeut als einen Heilberuf ausübender professionell Tätiger durch seinen Wissensvorsprung die Entscheidung im Sinne und im wohlverstandenen Interesse des Patienten für diesen trifft. Zur Stärkung und Wahrung der Rechte der Patienten wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz das Amt des bzw. der Patientenbeauftragten der Bundesregierung geschaffen. Zu den gesetzlichen Aufgaben dieses Amtes gehört es, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung hin berücksichtigt werden. Eine weitere politische Maßnahme zur Stärkung der Rechte der Patienten im deutschen Gesundheitswesen stellt die Einbeziehung von Patientenvertretern in den Gemeinsamen Bundesausschuss dar, die ebenfalls mit dem GKV-Modernisierungsgesetz vorgeschrieben wurde.



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