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Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
Abschreibung
auf
Forderungen
zur
Erfassung
des sog. allgemeinen
Kreditrisikos
, welches sich nicht unmittelbar aus den Gegebenheiten einer
Forderung
ableitet, sondern einem Gesamtbestand
inhärent
ist. Zum allgemeinen
Kreditrisiko
zählen insb. Konjunkturrisiken,
politische Risiken
(Enteignungs-,
Transfer
- oder Abwertungsrisiken) sowie das
Risiko
, dass ein
Schuldner
von an sich guter
Bonität
durch nicht vorhersehbare Ereignisse in Schwierigkeiten gerät.
Bemessungsgrundlage
sind die bereits einzel wertberichtigten
Forderungen
, auf die ein bestimmter prozentualer
Abschlag
gebildet wird, der sich aus Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung aktueller
Entwicklung
en ergibt.
Steuerrechtlich
ist die
Pauschalwertberichtigung
wegen allg.
Kreditrisiko
nicht zulässig.
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