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Pensionsgeschäfte

Pensionsgeschäfte sind nach § 340b HGB Verträge, bei denen der Pensionsgeber ihm gehörende Vermögensgegenstände gegen Erhalt einer Zahlung auf den Pensionsnehmer überträgt. Der Pensionsnehmer ist bei einem echten Pensionsgeschäft zur Rückübertragung der Vermögensgegenstände verpflichtet, bei einem unechten Pensionsgeschäft hat er ein Wahlrecht hinsichtlich der Rückgabe. Echte Pensionsgeschäfte sind ökonomisch gesehen eine Kombination aus Kassaverkauf und Terminkauf, unechte Pensionsgeschäfte hingegen eine Kombination aus Kassaverkauf mit dem Eingehen einer Stillhalterverpflichtung in einer Verkaufsoption (Put).

alle Vereinbarungen, nach denen Vermögensgegenstände (z. B. Wechsel, Wertpapiere, Darlehensforderungen) gegen Zahlung eines Betrages auf einen anderen (Pensionsnehmer) mit der Maßgabe übertragen werden, daß sie zu einem im voraus bestimmten oder von dem Pensionsnehmer zu bestimmenden Zeitpunkt gegen Entrichtung des empfangenden oder eines im voraus vereinbarten anderen Betrag
es zurückerworben werden müssen

(Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, Nov. 1965). Demnach handelt es sich bei einem Pensionsgeschäft um die Koppelung eines Kassa- und Termingeschäfts. Bei echten Pensionsgeschäften verpflichtet sich der Pensionsnehmer gegenüber dem Pensionsgeber zur Rückgabe der Vermögensgüter. Eine derartige vertragliche Verpflichtung besteht bei dem unechten Pensionsgeschäft für den Pensionsnehmer nicht. Im Regelfall wird sich der Pensionsnehmer aber mündlich zur Rückgabe der Vermögensgüter per Termin verpflichten. Vgl. auch: Repurchase Agreement, Wertpapierpensionsgeschäft. Pensionsgeschäfte der Deutschen Bundesbank erfolgen im Rahmen ihrer Offenmarktgeschäfte (Offenmarktpolitik, Tenderverfahren).

(engl. pension transaction) Bei Pensionsgeschäften handelt es sich um Offenmarktgeschäfte zwischen der 4 Europäischen Zentralbank (EZB) und Kreditinstituten mit Rückkaufsvereinbarung. Die EZB erwirbt von den Kreditinstituten zentralbankfähige Sicherheiten (z. B. festverzinsliche Wertpapiere) unter der Bedingung, dass die Verkäufer die Sicherheiten gleichzeitig per Termin zurückkaufen. Pensionsgeschäfte werden im Tenderverfahren ausgeschrieben. Dabei unterscheidet man Mengentender, bei denen die EZB den Zinssatz (Zinsen) festlegt und die Kreditinstitute in ihren Geboten die Beträge nennen, die sie aufzunehmen wünschen, und den Zinstender, bei dem die Kreditinstitute die gewünschten Beträge in Abhängigkeit von verschiedenen Zinssätzen mitteilen müssen. Die EZB teilt dann die von ihr gewünschte Menge auf der Basis der Zinsnennungen der Kreditinstitute zu. Pensionsgeschäfte haben Laufzeiten von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen. Die zugeteilte Menge, der Zinssatz und die Laufzeit der Pensionsgeschäfte richtet die EZB an der von ihr gewünschten Liquiditätsversorgung (Liquidität) der Kreditinstitute und damit entsprechend ihrer geldpolitischen Zielsetzung aus. Eine Verringerung des Zuteilungsvolumens führt bei einer gleichzeitigen Erhöhung des Zuteilungssatzes zu einer Verringerung des Kredit und Geldschöpfungspotenzials mit einer gleichzeitigen Erhöhung des Zinsniveaus.

 

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