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Periodengerechte Abgrenzung
Im
Rechnungswesen
ist es notwendig, im
Geschäftsjahr
genau den
Erfolg
auszuweisen, der diesem auch wirklich
zurechenbar
ist. Um dies zu erreichen, sind
Abgrenzungen
erforderlich:
a) Sonstige
Forderungen
bzw. sonstige
Verbindlichkeiten
erfassen
Erträge
bzw.
Aufwendungen
, die noch nicht gebucht wurden, aber zum Abschlussjahr gehören.
b
) Aktive und
passive Rechnungsabgrenzungsposten
erfassen
Aufwendungen
bzw.
Erträge
, die bereits gebucht wurden, obgleich sie tatsächlich einem Folgejahr zuzurechnen sind.
c)
Rückstellungen
werden gebildet für Beträge, die dem Grunde nach, nicht aber nach Höhe und
Fälligkeit
bereits im Abschlussjahr bekannt sind.
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