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Personensteuern

Steuern, bei denen die Person des Steuerpflichtigen und seine persönlichen Verhältnisse im Vordergrund stehen. Dies sind z.B. die Einkommensteuer (einschließlich Lohn- und Kapitalertragsteuer), die Körperschaftsteuer, die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowie die Kirchensteuer.

werden auf einen Steuergegenstand erhoben, der sich auf eine Person und deren Leistung bezieht. Personensteuern sind Einkommen-, Körperschaft-, Vermögensteuer und teilweise • Kirchensteuer.

 

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