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Z
Personensteuern
Steuern
, bei denen die Person des
Steuerpflichtige
n und seine persönlichen Verhältnisse im Vordergrund stehen. Dies sind
z
.
B
. die
Einkommensteuer
(einschließlich
Lohn
- und
Kapitalertragsteuer
), die
Körperschaftsteuer
, die
Erbschaft
- bzw.
Schenkungsteuer
sowie die
Kirchensteuer
.
werden auf einen
Steuergegenstand
erhoben, der sich auf eine Person und deren
Leistung
bezieht. Personensteuern sind
Einkommen
-,
Körperschaft
-,
Vermögensteuer
und teilweise •
Kirchensteuer
.
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