A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Pfandbrief
langfristig
e
Schuldverschreibung
, die von
Realkreditinstitute
n (
Realkredit
) ausgegeben wird und zur
Refinanzierung
von
Hypothekarkrediten
dient.
Pfandbrief ist ein
Wertpapier
über eine
Forderung
mit festem Zinssatz
(
Obligation
).
Pfandbriefe
sind
festverzinsliche
Schuldverschreibungen
, die von
privat
en
Hypothekenbanken
und
öffentlich-rechtliche
n
Kreditanstalt
en zur
Finanzierung
von
Hypothekar
- und Grundschuldkrediten
emittiert
werden. An die
Pfandbriefe
bzw. die emittierenden
Institute
werden besonders hohe
Anforderungen
hinsichtlich ihres
Adressenausfallrisiko
s gestellt. Der Gesamtbetrag der umlaufenden
Pfandbriefe
muß beispielsweise in Höhe des
Nennwertes
durch
Hypothek
en oder
Grundschuld
en von wenigstens gleicher Höhe und gleichem
Zinsertrag
gedeckt sein. Zusätzlich hat bei
privat
en
Hypothekenbanken
ein
Treuhänder
darüber zu wachen, daß alle Deckungswerte in ein
Hypothekenregister
eingetragen sind und daß jederzeit die vorgeschriebene
Deckung
vorhanden ist. Das vergleichsweise geringe
Ausfallrisiko
der
Pfandbriefe
spiegelt sich darin wieder, daß sie das Prädikat
mündelsicher
und
deckungsstockfähig
besitz
en. Gleichzeitig führt das geringe
Ausfallrisiko
zu einer im
Vergleich
zu den
Schuldverschreibungen
privater
Emittenten
niedrigeren
Rendite
.
(engl.
mortgage
bond
)
Pfandbriefe
sind bestimmte
festverzinsliche Wertpapiere
, die von
Hypothekenbanken
und gleichgestellten
Banken
aufgrund des
Hypothekenbankgesetz
es von 1927 oder dem
Gesetz
über
Schiffspfandbriefbanken
von 1933 zur
Refinanzierung
emittiert
werden. Sie sind durch in bestimmte Deckungsmassen eingestellte
Hypothek
en und
Kommunaldarlehen
(
Darlehen
) gedeckt.
Schuldverschreibung
eines
Realkreditinstitut
s mit besonderen Deckungsvorschriften. Die
Pfandbriefe
der
privat
en
Hypothekenbanken
werden auch
Hypothekenpfandbrief
genannt. Die
Realkreditinstitute
beschaffen
langfristig
e
Mittel
über die
Emission
der
Pfandbriefe
am
Kapitalmarkt
. Der
Gegenwert
der
Pfandbriefe
wird für
langfristig
e
Kredite
zur
Finanzierung
von
Immobilien
verwendet. Werden Kommunen finanziert, bezeichnet
man
die
Pfandbriefe
als
öffentliche Pfandbriefe
. Bei Immobilienkrediten sind
Grundpfandrechte
zu
verlangen
, die höchstens 60 % des
Beleihungswertes
ausmachen dürfen. Das
Deckungsprinzip
verlangt, dass für umlaufende
Pfandbriefe
min destens
Grundpfandrechte
in diesei Höhe bestehen.
Rechtsgrundlage
isl das
Pfandbriefgesetz
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Pfand
Pfandbrief mit variabler Verzinsung
Weitere Begriffe :
Produktvariation
Akzeptanzkriterien
Kundendatenbank
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum