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Pfandbrief

langfristige Schuldverschreibung, die von Realkreditinstituten (Realkredit) ausgegeben wird und zur Refinanzierung von Hypothekarkrediten dient.

Pfandbrief ist ein Wertpapier über eine Forderung mit festem Zinssatz
(Obligation).

Pfandbriefe sind festverzinsliche Schuldverschreibungen, die von privaten Hypothekenbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten zur Finanzierung von Hypothekar- und Grundschuldkrediten emittiert werden. An die Pfandbriefe bzw. die emittierenden Institute werden besonders hohe Anforderungen hinsichtlich ihres Adressenausfallrisikos gestellt. Der Gesamtbetrag der umlaufenden Pfandbriefe muß beispielsweise in Höhe des Nennwertes durch Hypotheken oder Grundschulden von wenigstens gleicher Höhe und gleichem Zinsertrag gedeckt sein. Zusätzlich hat bei privaten Hypothekenbanken ein Treuhänder darüber zu wachen, daß alle Deckungswerte in ein Hypothekenregister
eingetragen sind und daß jederzeit die vorgeschriebene Deckung vorhanden ist. Das vergleichsweise geringe Ausfallrisiko der Pfandbriefe spiegelt sich darin wieder, daß sie das Prädikat mündelsicher und deckungsstockfähig besitzen. Gleichzeitig führt das geringe Ausfallrisiko zu einer im Vergleich zu den Schuldverschreibungen privater Emittenten niedrigeren Rendite.

(engl. mortgage bond) Pfandbriefe sind bestimmte festverzinsliche Wertpapiere, die von Hypothekenbanken und gleichgestellten Banken aufgrund des Hypothekenbankgesetzes von 1927 oder dem Gesetz über Schiffspfandbriefbanken von 1933 zur Refinanzierung emittiert werden. Sie sind durch in bestimmte Deckungsmassen eingestellte Hypotheken und Kommunaldarlehen (Darlehen) gedeckt.

Schuldverschreibung eines Realkreditinstituts mit besonderen Deckungsvorschriften. Die Pfandbriefe der privaten Hypothekenbanken werden auch Hypothekenpfandbrief genannt. Die Realkreditinstitute beschaffen langfristige Mittel über die Emission der Pfandbriefe am Kapitalmarkt. Der Gegenwert der Pfandbriefe wird für langfristige Kredite zur Finanzierung von Immobilien verwendet. Werden Kommunen finanziert, bezeichnet man die Pfandbriefe als öffentliche Pfandbriefe. Bei Immobilienkrediten sind Grundpfandrechte zu verlangen, die höchstens 60 % des Beleihungswertes ausmachen dürfen. Das Deckungsprinzip verlangt, dass für umlaufende Pfandbriefe min destens Grundpfandrechte in diesei Höhe bestehen. Rechtsgrundlage isl das Pfandbriefgesetz.

 

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