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Pfandbriefe
Schuldverschreibungen, die von privaten Hypothekenbanken, öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten sowie Schiffspfandbriefbanken emittiert werden. Sie dienen diesen Institutionen zur Finanzierung von Hypothekarkrediten, die sie gewähren. Für die Emission und Deckung der Pfandbriefe bestehen spezielle Vorschriften, die für Hypothekenbanken im Hypothekenbankgesetz (HypBankG), für öffentlich-rechtliche Kreditanstalten im öffentlichen Pfandbriefgesetz und für Schiffshypothekenbanken im Schiffsbankgesetz geregelt sind. Der Gesamtbetrag der umlaufenden Pfandbriefe muß in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein (ordentliche Deckung). Gem. § 6(1) HypBankG können bestimmte Ausgleichs-, Deckungsforderungen und Erstattungsansprüche auch verwendet werden. Ein Pfandbrief gilt als im Umlauf befindlich, wenn der Treuhänder ihn gem. § 30 Abs . 3 HypBankG ausgefertigt und der Bank übergeben hat. Wird ein Pfandbrief dem Treuhänder zur Verwahrung zurückgegeben, scheidet er aus dem Umlauf für die Dauer der Verwahrung aus. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe und Kommunalschuldverschreinbungen einer Hypothekenbank darf den 60-fachen Betrag ihres haftenden Eigenkapitals nicht überschreiten. Die Voraussetzung der Ausgabe von Pfandbriefen ist gem § 9 HypBankG geregelt. Dabei ist festgelegt, daß als Deckung für Hypothekenpfandbriefe nur Hypotheken benutzt werden dürfen, welche den Vorschriften über die Beleihungsgrenze und den Beleihungswert entsprechen müssen (§§ 11 HypBankG). Die durchschnittlichen Laufzeiten von Pfandbriefen sind marktabhängig und schwanken im Zeitablauf. Während früher durchaus Laufzeiten von 25 bis zu 50 Jahren üblich waren, schwanken die Laufzeiten heute zwischen 10 und 25 Jahren. Tilgungsformen: im Normalfall endfällige Schuldverschreibungen, abweichend hiervon aber auch regelmäßige Tilgung nach Ablauf von einigen Freijahren. Pfandbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere und sind in Abhängigkeit der Restlaufdauer, der Marktzinssatzentwicklung, ihres Normalzinssatzes und der Tilgungsform u.U. zinsreagibel. Sie sind dennoch in erster Linie für institutionelle Anleger ein beliebtes Anlageinstrument, da sie lombardfähig, mündelsicher und deckungsstockfähig sind.
Der Anteil der Pfandbriefe an den umlaufenden Wertpapieren ist im Verlauf des letzten Jahrzehnts stark rückläufig. Die Ursachen liegen hauptsächlich in der überproportionalen Inanspruchnahme des Kapitalmarktes durch andere Emittenten, in der Substitutionskonkurrenz der Universalbanken (Finanzierung aus einer Hand) und Bausparkassen sowie in der verminderten Bauaktivität mit entsprechend geringerem Kapitalbedarf, was sich auf die Entwicklung des Refinanzierungsvolumens der Hypothekenbanken auswirkte. Vgl. auch Jumbo-Anleihen
Die Deutsche Börse AG bietet zur Handelsstimulierung inzwischen das neue Handelssystem IBIS-R an.
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