Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Pflegeversicherung

gesetzliche, nach dem Umlageverfahren finanzierte (Zwangs-)Versicherung zur Absicherung bzw. Verringerung der materiellen Risiken der Pflegebedürftigkeit. Der Einführung zum 1.1. 1995 ging ein zähes politisches Ringen hinsichtlich des Leistungsniveaus und insbesondere der Kompensation des Arbeitgeberanteils voraus.
Betroffene: Mitglieder (auch freiwillige) der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ihre nichtberufstätigen Ehepartner und Kinder in der sozialen Pflegeversicherung, privat Versicherte und Beamte in einer privaten Pflegeversicherung. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird durch drei Pflegestufen bestimmt, die jeweils unterschiedliche Leistungen nach sich ziehen.
Die Leistungen für häusliche Pflegekräfte in der Pflegestufe I ge- hen bis zu 384 Euro, für Schwerbedürftige (Pflegestufe II) bis zu 921 Euro und für Schwerstpflegebedürftige (Pflegestufe III) bis zu 1432 Euro, wobei in besonderen Härtefällen bis zu 1918 Euro gezahlt werden können. Häusliche Pflegekräfte sind in die Renten- und Unfallversicherung einbezogen.
Bei stationärer Pflege werden Pflegekosten von durchschnittlich 1279 Euro
im Monat (maximal 1432 Euro; für besondere Härtefälle bis zu 1688 Euro) erstattet. Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Versicherte. (Stand Ende 2000) Finanzierung: Beitragssatz 1,7 % (2000) des monatlichen Bruttoeinkommens höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der GKV. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte. Finanzielle Entlastung der Arbeitgeber: Streichung eines Feiertages durch die Länder. Streicht ein Land keinen Feiertag, müssen die Arbeitnehmer den Betrag voll übernehmen. Sozialversicherung

Sozialversicherung

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Pflegegeld
Pflichtangebot

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Benachrichtigungspflicht Gewinnschuldverschreibung Shareholder-Value
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum