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Placement Guarantee
Garantie
eines
Plazierungsinstitut
s oder eines -
konsortiums
(
Garantiekonsortium
) gegenüber einem
Emittenten
, die
Neuemission
am
Markt
vollständig unterzubringen. Damit trägt das
Plazierungsinstitut
bzw. das -
konsortium
das
Risiko
der
Nichtplazierung
(
Placing Risk
,
Placement Risk
). Wird dieses
Risiko
schlagend, müssen das
Plazierungsinstitut
bzw. das -
konsortium
die nicht plazierten
Titel
als Selbsaufkäufer zunächst in die eigenen
Bestände
übernehmen.
Vgl.:
Emissionskonsortium
, Kombiniertes Übernahme- und
Begebungskonsortium
, Übernahmekonsortium,
Fremdemission
.
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