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Placement Guarantee

Garantie eines Plazierungsinstituts oder eines -konsortiums (Garantiekonsortium) gegenüber einem Emittenten, die Neuemission am Markt vollständig unterzubringen. Damit trägt das Plazierungsinstitut bzw. das -konsortium das Risiko der Nichtplazierung (Placing Risk, Placement Risk). Wird dieses Risiko schlagend, müssen das Plazierungsinstitut bzw. das -konsortium die nicht plazierten Titel als Selbsaufkäufer zunächst in die eigenen Bestände übernehmen.
Vgl.: Emissionskonsortium, Kombiniertes Übernahme- und Begebungskonsortium, Übernahmekonsortium, Fremdemission.

 

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