Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Plusankündigung

Angabe des Kursmaklers an der Kurstafel vor Feststellung des Einheitskurses, wenn der Kurs den Tageskurs voraussichtlich beträchtlich übersteigt. Damit sollen die Händler zu ausgleichenden Orders angeregt werden. Die Veränderungssätze entsprechen denen der Minusankündigung.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Pluralinstanz
Pluszeichen

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Motivationsbilanz Stufenförmige Sollkostenfunktion Intermediary Bank
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum