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Prämiengeschäft

Form des bedingten Termingeschäfts zur Risikominderung von Termingeschäften. Gegenwärtig werden in der Bundesrepublik Deutschland bedingte Termingeschäfte nur noch als Prämiengeschäft in der Spezialform des Optionsgeschäfts ausgeführt. Der Wähler des Prämiengeschäfts hat das Recht, entweder zum Prämienkurs zu erfüllen oder gegen Entrichtung der Prämie zurückzutreten. Beim Vorprämiengeschäft hat der Terminkäufer die Option (Strategie: Spekulation à la Hausse unter Rückversicherung à la Baisse), beim Nachprämien- oder Rückprämiengeschäft verfügt der Terminverkäufer über die Option (Strategie: Spekulation à la Baisse unter Rückversicherung à la Hausse). Der maximale Verlust des Optionsinhabers beschränkt sich auf die Prämie.

 

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