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Prämiengeschäft
Form
des
bedingten Termingeschäfts
zur Risikominderung von
Termingeschäften
. Gegenwärtig werden in der
Bundesrepublik Deutschland
bedingte Termingeschäfte
nur noch als Prämiengeschäft in der Spezialform des
Optionsgeschäft
s ausgeführt. Der Wähler des Prämiengeschäfts hat das Recht, entweder zum Prämienkurs zu erfüllen oder gegen Entrichtung der
Prämie
zurückzutreten. Beim
Vorprämiengeschäft
hat der Terminkäufer die
Option
(
Strategie
:
Spekulation
à la
Hausse
unter
Rückversicherung
à la
Baisse
), beim Nachprämien- oder
Rückprämiengeschäft
verfügt der
Terminverkäufer
über die
Option
(
Strategie
:
Spekulation
à la
Baisse
unter
Rückversicherung
à la
Hausse
). Der maximale
Verlust
des
Optionsinhaber
s beschränkt sich auf die
Prämie
.
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