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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Praxis

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Jede menschliche Tätigkeit, durch welche die objektiv-realen Gegebenheiten der Natur und der Gesellschaft tatsächlich umgewandelt werden, gehört zur Praxis. Die Praxis umfaßt die materielle Produktionstätigkeit. das Experiment, die Industrie, die Entwicklung der Produktivkräfte. die Herstellung gesellschaftlicher Verhältnisse. deren Umgestaltung, den Klassenkampf und die grundlegende gesellschaftliche Veränderung (Revolution). In der Gesundheitswirtschaft: Synonym für Erfahrung auf einem Arbeitsgebiet. Auch gebräuchliche Bezeichnung für die Räumlichkeiten, in denen niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte oder auch Heilpraktiker, Steuerberater oder Rechtsanwälte ihren Beruf ausüben. In der Wirtschaftssoziologie: [1] Art und Ergebnis des richtigen Handelns als Eingriff in gegebene Zustände. Erfolgreiche soziale Praxis setzt Erkenntnis der gesellschaftlichen Bedingungen, Verfügbarkeit und Beherrschung zweckmässiger Mittel, angebbare Ziele sowie Überprüfung der Ergebnisse voraus. Diese Voraussetzungen sind auch in entwickelten Gesellschaften nur unvollkommen gegeben. Sozialer Wandel und gesellschaftliche Differenzierung erschweren Praxis als Verfolgung längerer Zweckreihen. Praktische Einzelmassnahmen tendieren somit häufig zu wechselseitiger Aufhebung oder werden zu Quellen neuer Konflikte. [2] Praktiken, zentrale Grundkategorie der Sozialtheorie Praxis Bourdieus, mit der jenseits einer objektivistischen Systemperspektive und voluntaristischer Theorieannahmen das sozial determinierte Wechselverhältnis von Individuum und Gesellschaft bestimmt werden soll. Entstehung und Bedingtheit gesellschaftlicher Makrostrukturen wird dabei in die Lebenspraxis sozialer Akteure zurückverlagert.



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