Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Preisauszeichnung

ist für den Handel, für Gaststätten, Tankstellen, Friseure, Hotels usw. nach PreisangabenVO vorgeschrieben. Dabei ist durch Auszeichnung der Ware oder durch Aushang im Geschäftslokal der Preis anzugeben, der einschließlich der Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von — Rabatt bezahlt werden muß. Bei Krediten ist die Effektivverzinsung anzugeben. Ausgenommen von der PreisangabenVO sind u.a. Angebote, die mündlich ohne Preisangabe abgegeben werden, Versteigerungen, Kunstgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Preisaushang
Preisbestimmung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : EAF-2 Gilt Call Warrants Wareneingangsbescheinigung (WEB)
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum