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Preisauszeichnung
ist für den Handel, für Gaststätten, Tankstellen, Friseure, Hotels usw. nach PreisangabenVO vorgeschrieben. Dabei ist durch Auszeichnung der Ware oder durch Aushang im Geschäftslokal der Preis anzugeben, der einschließlich der Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von — Rabatt bezahlt werden muß. Bei Krediten ist die Effektivverzinsung anzugeben. Ausgenommen von der PreisangabenVO sind u.a. Angebote, die mündlich ohne Preisangabe abgegeben werden, Versteigerungen, Kunstgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten.
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