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Preisbildung

Die Preisbildung beschreibt das Zustandekommen und die Höhe eines Preises auf einem Markt. Die Preisbildung ist Gegenstand der Preistheorie und abhängig von der jeweiligen Marktform.

(engl. pricing) Unter der Preisbildung ist das Zustandekommen eines Preises in Abhängigkeit von der Marktform zu verstehen:

1. Preisbildung bei vollständiger Konkurrenz: Diese Marktform ist durch eine große Anzahl von Anbietern und Nachfragern (zweiseitiges Polypol) auf einem vollkommenen Markt gekennzeichnet. Der einzelne Anbieter (Angebot) betrachtet den Preis als gegebene exogene Variable, d. h., jedes . Unternehmen, das irgendeine Ausbringungsmenge (p Ausbringung) zu verkaufen wünscht, muss dies zum gleichen Preis wie seine Mitkonkurrenten tun. Denn würde ein Anbieter versuchen, seinen Preis höher als den Marktpreis anzusetzen, würde er alle Kunden verlieren. Wenn eine Unternehmung ihren Preis
unter dem Marktpreis festsetzen würde, kämen alle Konsumenten sofort zu ihr, so dass die anderen Wettbewerber bei dem Streben nach maximalem Gewinn mit ihren Preisen nachziehen müssten, wenn sie im Geschäft bleiben wollten. Bei dem Streben nach maximalem Gewinn (G) kann somit der einzelne Polypolist nur bestimmen, welche Gütermenge (x) er produziert und auf den Markt bringt: Der Polypolist verhält sich als Mengenanpasser. Die Gewinnfunktion des einzelnen Anbieters lautet: Gewinn = Erlös Kosten oder G(x) = E(x) K(x) (siehe dazu Gewinn; Erlöse; Kosten). Die notwendige Bedingung für das Gewinnmaximum lautet: G?(x) = E? (x) K?(x) = 0 bzw. E?(x) = K?(x), d. h., der Grenzerlös (E?) entspricht den Grenzkosten (K?) der zuletzt hergestellten Einheit. Im hier vorliegenden Fall der vollkommenen Konkurrenz besteht der Grenzerlös aus dem Verkaufspreis p, denn für jede zusätzlich angebotene Mengeneinheit wird ein zusätzlicher Erlös in Höhe von p realisiert. In diesem Fall lautet die Bedingung für das Gewinnmaximum:

p = E?(x) = K?(x). Graphisch (Abbildung 1) ist die Grenzerlöskurve eine Gerade mit dem Anstieg null und dem konstanten Funktionswert pK. Die hinreichende Bedingung für das Gewinnmaximum (d. h. G?(x)

In der Gesundheitswirtschaft:

Man unterscheidet zwischen kostenorientierter, nachfrageorientierter und konkurrenzorientierter Preisbildung. Auf dem Gesundheitsmarkt nimmt allerdings die Preisbildung aufgrund politischer, gesetzlicher oder administrativer Vorgaben einen breiten Raum ein.

Bei der kostenorientierten Preisbildung wird der Angebotspreis durch die Selbstkosten zuzüglich eines Gewinnzuschlages bestimmt. Erfolgt die Preisbildung nachfrageorientiert, so wird der Angebotspreis mit dem Ziel der Gewinnmaximierung allein an der Nachfrage nach einem Produkt ausgerichtet. Bei der konkurrenzorientierten Preisbildung wird der Preis für ein Produkt in Anlehnung an den Preis eines konkurrierenden Anbieters festgelegt, oftmals wird ein Produkt zum Beispiel etwas billiger angeboten, um so Marktanteile zu gewinnen. Hierbei läuft der Anbieter Gefahr, seine Kosten und Gewinne zu vernachlässigen.

Wird eine Ware oder Leistung von vielen Anbietern auf den Markt gebracht und in ähnlicher Menge nachgefragt, so bildet sich auf dem idealisierten, freien Markt bei vollkommener Konkurrenz ein Gleichgewichtspreis für die Ware/ Leistung, der so genannte Marktpreis.

Auch auf dem Gesundheitsmarkt wurde in Teilbereichen lange Zeit mit kostenorientierten Preisen gearbeitet. Das wohl bekannteste Beispiel hierfür ist unter der Bezeichnung Kostendeckungsprinzip bei der Festlegung der Pflegesätze für stationäre Behandlung im Krankenhaus bekannt. Dabei sollten die Pflegesätze die Kosten eines sparsam und wirtschaftlich arbeitenden Krankenhauses decken. Es wurde 1993 durch ein neues, stärker an den Leistungen des Krankenhauses orientiertes Vergütungssystem abgelöst. Bis zum Jahr 2009 wird derzeit ein auf dem G-DRG-System aufbauendes Vergütungssystem auf der Basis von Fallpauschalen eingeführt.

Beispiele für administrierte Preise auf dem Gesundheitsmarkt sind zum Beispiel die Festbeträge für Arzneimittel und Hilfsmittel. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen geben den gesetzlichen Krankenkassen das Recht, Höchstpreise für die Erstattung der Kosten von bestimmten Gruppen von Arzneimitteln und Hilfsmitteln festzulegen.

Siehe auch: Preispolitik

Das Zustandekommen der Preise für Bank- bzw. Finanzdienstleistungen. Ergibt sich allenfalls sehr begrenzt marktmässig nach Angebot und Nachfrage, wie an anderen Märkten z. T. der Fall.

 

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