Preisempfehlung

Für sogenannte Markenartikel kann der Hersteller eine «unverbindliche Preisempfehlung» geben, das heißt den Händlern empfehlen, zu welchem Preis sie sein Produkt an ihre Kunden abgeben sollen. Die Händler brauchen sich daran aber nicht zu halten. Der Kunde muß also von Fall zu Fall prüfen, ob es nicht Händler gibt, die die Ware auch billiger verkaufen.

Nach der Rechtsprechung ist es zulässig, wenn der Hersteller eine Empfehlung für den Verbraucherpreis ausspricht, die aber ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet sein muss.

Preisbindung




Vorheriger Fachbegriff: Preisbindungen | Nächster Fachbegriff: Preisgefahr


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen