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Preisgrenze
Preise
, die eine
Unternehmung
als
Preisobergrenzen
(bei der
Beschaffung
) oder
Preisuntergrenzen
(beim
Absatz
) plant bzw. tatsächlich realisiert. Die
Festlegung
der
Preisgrenzen
hängt von den
Zielsetzung
en (
z
.
B
. Streben nach Mindestgewinn), den
betriebliche
n Gegebenheiten (
z
.
B
. Kreditspielraum) und der zugrunde gelegten Zeitspanne ab. Nach der
Zielsetzung
lassen sich
erfolgswirksam
e (auch kostenorientierte) und
liquiditätswirksam
e
Preisgrenzen
unterscheiden. Nach der Zeitspanne werden
langfristig
e und
kurzfristig
e
Preisgrenzen
differenziert. Im Mehrproduktbetrieb ergeben sich in der Regel andere
Preisgrenzen
als beim Einproduktbetrieb.
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