Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Preiskartell

Preiskartelle sind Unternehmungszusammenschlüsse, die sich auf den Aktionsparameter Preis beziehen. Es werden Einheitsoder Festpreiskartelle, Mindestpreiskartelle und Submissionskartelle unterschieden. Sie sind grundsätzlich gemäß §1 GWB verboten, weil sie den Wettbewerb einschränken.

ist ein -Kartell, bei dem die Beteiligten einheitliche Preise für ihre Produkte sowie gleiche Liefer- und Zahlungsbedingungen vereinbaren. Es handelt sich somit um eine horizontale Form der Preisbindung.

Bei einem P. beziehen sich die Kartellvereinbarungen auf den Aktionsparameter Preis; es tritt in den verschiedensten Formen auf. Das Ein-heits oder Festpreiskartell legt Festpreise fest, die eingehalten werden müssen und weder übernoch unterschritten werden dürfen. werden Mindestpreise vereinbart, die zwar über-, aber nicht unterschritten werden dürfen, liegt ein Mindestpreiskartell vor. Im Rahmen eines Markenschutz-Kartells streben die Produzenten von Markenartikeln an, daß ihre Produkte vom Handel zu festgelegten Endverkaufspreisen abgesetzt werden. Beim Gewinnverteilungskartell werden die von den einzelnen Kartellmitgliedern erwirtschafteten Gewinne gepoolt und sodann nach bestimmten Schlüsseln wieder an die Mitglieder aufgeteilt. Ein Submissionskartell strebt an, einer monopolistischen Nachfrage (regelmäßig die öffentliche Hand) entgegenzuwirken, indem die Anbieter Vereinbarungen über die Höhe ihrer Gebote treffen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Preiskalkulation
Preiskonkurrenz

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Vereinfachte Kapitalherabsetzung International Accounting Standards Committee (IASC) Heterogenität
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum