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Preisobergrenzen

[s.a. Preisuntergrenzen] Preisobergrenzen als Ausprägungsform von Preisgrenzen können absatz- und be-schaffungsmarktorientiert abgegrenzt werden. In der beschaffungsmarktorientierten Sicht stellen Preisobergrenzen kritische Einkaufspreise dar, die die Nachfrager maximal zu zahlen bereit sind (vgl. Schwellnuß, 1993, S. 495). Die Festlegung der Preisobergrenzen erfolgt i.d.R. als investitionsrechnerische Überlegung und erfordert die Betrachtung alternativer Vorgehensweisen.

Aus absatzmarktorientierter Perspektive sind Preisobergrenzen Ausdruck einer Preisorientierung an der Markttragfähigkeit.

Im klassischen Monopol existiert z.B. der Prohibitivpreis, bei dem der Monopolist keinen Absatz mehr erzielt. Im Rahmen wettbewerbsstrategischer Betrachtungen sind Preisobergrenzen z.B. im Falle des Strebens nach Preisführerschaft im Sinne einer Position als preisgünstigster Anbieter relevant oder bei der Verfolgung einer Preislagenstrategie, die einen bestimmten Preisbereich definiert, der nicht überschritten werden soll. Preisobergrenzen ergeben sich zudem bei geografischer Preisdifferenzierung zur Vermeidung von Arbitrageeffekten (vgl. Zentes, 2002).

 

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