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Preisrecht
Bei der
Kalkulation öffentlicher Aufträge
sind die Vorschriften über die
Verordnung
über die
Preise
bei
öffentlich
en
Aufträge
n (VP(5A) und die
Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP)
zu berücksichtigen. Diese werden auch als Preisrecht bezeichnet.
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