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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Private Krankenversicherung (PKV)

In der Gesundheitswirtschaft: private health insurance In der PKV wird Krankenversicherungsschutz durch private Unternehmen angeboten. Dort versichern sich in erster Linie Personen, die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen; Pflichtversicherte der GKV können ergänzenden Versicherungsschutz über Zusatzversicherungen der PKV erwerben. Der Versicherungsschutz ist grundsätzlich nicht gesetzlich nach Art und Umfang geregelt, sondern richtet sich nach Versicherungsbedingungen und nach Maßgabe der vereinbarten Tarife; diese werden zwischen den Parteien ausgehandelt. Der ambulante und stationäre Schutz wird durch die Krankheitskostenvollversicherung gedeckt, zusätzlich kann eine Krankheitskosten-Zusatzversicherung, z.B. Kranken- bzw. Krankenhaustagegeld-Versicherung, vereinbart werden. Die Teilversicherung sichert einen Anteil der Krankheitskosten, beispielsweise bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn, ab. In der PKV werden die Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip gewährt, so dass Versicherte zunächst in finanzielle Vorleistung treten. Die PKV untersteht seit Mai 2002 der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht. Die Höhe des PKV-Beitrags wird risikoäquivalent zu den individuellen Risikofaktoren Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen erhoben. Für Vorerkrankungen besteht zumeist kein Versicherungsschutz. Eine beitragsfreie Familienversicherung wie die GKV kennt die PKV nicht. Änderungen ergeben sich auch im Bereich der PKV durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG). Das GKV-WSG sieht einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz für alle Einwohner zum 1. Januar 2009 vor. Deshalb wird zum 1. Januar 2009 ein Basistarif in der PKV eingeführt, der den Standardtarif ersetzt. Das Leistungsangebot des Basistarifs ist in Art, Umfang und Höhe dem der GKV vergleichbar. Es besteht Kontrahierungszwang. Ausschlaggebend für die Beitragshöhe sind das Eintrittsalter und Geschlecht, nicht der Gesundheitsstatus des Versicherungsnehmers; Risikozuschläge gibt es nicht. Der Höchstbeitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Nichtversicherte, die dem System der PKV zuzuordnen sind, können sichschon ab dem 1. Juli 2007 privat krankenversichern. Dann allerdings zu den Bedingungen des Standardtarifs. Das GKV-WSG führt auch die Portabilität von Altersrückstellungen ein. Diese können im Umfang des Basistarifs beim Wechsel eines PKV-Versicherten in ein anderes Unternehmen in folgenden Fällen mitgenommen werden:Bei PKV-Versicherten, deren Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, jederzeit und grundsätzlich bei PKV-Versicherten, deren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurde, innerhalb des ersten Halbjahres 2009.



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