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Produktionsfunktion vom Typ A

Produktionsfunktion , die auch als Ertragsgesetz bezeichnet wird und bereits im 18. Jahrhundert von dem Franzosen „Anne R. J. Turgot“ (1727-1781) für die landwirtschaftliche Produktion formuliert wurde. Der Ansatz geht von den Prämissen aus, dass die bei der Produktion (z.B. Getreideanbau) eingesetzten Inputfaktoren eine konstante Qualität aufweisen, nur ein Produkt hergestellt wird, die Produktionstechnik unverändert bleibt und die Einsatzmengen (z.B. Kunstdünger) beliebig teilbar und steigerbar sind. Außerdem wird ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Input und Output angenommen. Wird nun der Einsatzfaktor vermehrt eingesetzt und alle anderen Produktionsfaktoren konstant gehalten, so ergibt sich die ertragsgesetzliche Produktionsfunktion. Im ersten Bereich der Gesamtertragskurve X steigt der Output progressiv bis zum Punkt A, um dann bis zum Punkt B weiterhin degressiv zu steigen und im Punkt C ein Maximum zu erreichen, das auch durch eine weitere Steigerung des Produktionsfaktors nicht erhöht werden kann. So ist sicherlich in der landwirtschaftlichen Produktion bei noch so viel Einsatz von Kunstdünger ein Getreideertrag nicht beliebig steigerbar bzw. wird irgendwann ein Wendepunkt erreicht, bei dem der Ertrag
durch steigenden Einsatz von Kunstdüngern abnimmt. Es ist außerdem der Durchschnittsertrag x und der Grenzertrag x' dargestellt. Wird diese Produktionsfunktion nicht nur mit einem Inputfaktor, sondern mehreren analysiert, so erhält man ein so genanntes Ertragsgebirge. Kritisch anzumerken ist bei der Produktionsfunktion vom Typ A, dass außer den eingangs genannten Prämissen weiterhin von substitutionellen Faktoreinsatzbeziehungen ausgegangen wird. Dies bedeutet, dass angenommen wird, dass jeder Produktionsfaktor beliebig durch einen anderen ersetzbar ist. Im Gegensatz hierzu geht die Produktionsfunktion vom Typ B von limitationalen Produktionsfaktoreinsatzbeziehungen aus.

 

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