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Produktionskartell
Quotenkartell
Vereinbarung
en eines Produktionskartell beziehen sich auf einzelne fertigungswirtschaftliche
Aktionsparameter
. Schreiben sie für die einzelnen
Anbieter
bestimmte
Produktions
bzw. Angebotsmengen vor, die nicht überschritten werden dürfen, liegt ein
Kontingentierungskartell
(
Quotenkartell
) vor, während
Vereinbarung
en überdie gemeinsame
Nutzung
eines
Patente
s
Gegenstand
eines
Patentverwertungskartell
s sind. Beziehen sichdie Abreden auf
Normen
(
Vereinheitlichung
von Einzelteilen) oder Typen(
Vereinheitlichung
von
Fertigerzeugnisse
n) ist ein anmeldungspflichtigesNormen und Typenkartell im Sinnedes § 5 Abs. 1 GWB gegeben. Wirdeine
Aufteilung
des Güter und
Leistungsangebot
es auf die einzelnenKartellmitglieder vorgenommen, liegtein
Spezialisierungskartell
(=
Widerspruchskartell
) im Sinne des § 5 aGWB vor.
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