Der Begriff P. ist nicht eindeutig definiert. In der Regel wird darunter eine örtlich abgetrennte organisatorische Einheit verstanden, in der Sachgüter hergestellt werden; die Verwendung der Bezeichnung P. auf Dienstleistungserstellung ist nicht üblich. P. sind mit den für den geplanten handwerklichen oder industriellen Produktionsprozeß (Kombinationsprozeß) erforderlichen Potential und Verbrauchsfaktoren ausgestattet. Eine P. braucht keine rechtlich oder wirtschaftlichselbständige Einheit darzustellen, d. h. eine Unternehmung kann aus mehreren P. bestehen. Es ist deshalb auch nicht notwendig, daß die P. alle für Betrieb oder Unternehmung zur Erfüllung der Leistungsaufgabe erforderlichen Funktionen durchführt. Infolgedessen können sowohl Haupt-, Hilfs-, Neben oder Zweigbetriebe als selbständige P. bezeichnet werden. Die P. sollte begrifflich nicht mit dem Terminus Arbeitsstätte der amtlichenStatistik verwechselt werden. Letzterer ist wesentlich weiter, denn er erfaßt alle Stätten nicht landwirtschaftlicher Wertschöpfung, sofern diese örtlich voneinander getrennt sind.