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Prüfstelle für Rechnungslegung e.V.
Durch das
Bilanzkontrollgesetz (BilKoG)
wurden die
Rechtsgrundlage
n geschaffen für ein zweistufiges Enforcement-
Verfahren
in Deutschland, das Bilanzmanipulationen präventiv entgegenwirken
soll
.
Treten dennoch
Unregelmäßigkeit
en auf,
soll
das Enforcement diese
Fehler
aufdecken und den
Kapitalmarkt
darüber informieren.
Hierdurch
soll
das Vertrauen von in- und ausländischen
Anleger
n in die
Rechtmäßigkeit
von Unternehmensabschlüssen gesteigert werden.
Vorgehen der Prüfstelle:
Die Prüfstelle kann entweder stichprobenartig, bei Verdacht auf
Unregelmäßigkeit
en, oder auf
Verlangen
der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
tätig werden. Es ist dem betroffenen
Unternehmen
freigestellt, an der
Prüfung
mitzuwirken. (1. Stufe).
Kooperiert das
Unternehmen
jedoch nicht mit der Prüfstelle oder erklärt sich nicht mit dem von der Prüfstelle festgestellten
Fehler
einverstanden, kann die
BaFin
sowohl die
Prüfung
als auch die
Veröffentlichung
des Bilanzierungsfehlers mit hoheitlichen
Mittel
n durchsetzen (2. Stufe).
Die Prüfstelle hat ihre
Arbeit
am 1. Juli 2005 aufgenommen.
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