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Prüfung

Prüfung ist die nichtlaufende Überwachung. Die Begriffe Prüfung und Revision werden weitgehend synonym gebraucht. Die Prüfung kann periodisch (z.B. Abschlußprüfung) und nicht periodisch (z.B. Sonderprüfung) erfolgen. Gegenstand der Prüfung können grundsätzlich alle betrieblichen Bereiche und Gegenstände sein.

Terminologisch wird der Begriff Prüfung in der Prüfungslehre als untergeordneter Begriff des Oberbegriffes Überwachung gebraucht, während die Begriffe Prüfung und Revision als Synonyma gebraucht werden. Die Überwachung ist ein mehrstufiger Informations und Entschei-dungsprozeß, der alle Maßnahmen umfaßt, durch die festgestellt werden soll, ob Zustände oder Vorgänge einer Norm entsprechen bzw. normgerecht durchgeführt wurden. Es handelt sich dabei um einen Prozeß der Informationsermittlung, Informationsverarbeitung und Informationsmitteilung.
Unter Prüfungen sind die Überwachungsmaßnahmen zu verstehen, die von prozeßunabhängigen Personen ( oder Organen) vorgenommen werden und durch die festgestellt werden soll, ob Zustände oder Vorgänge einer Norm entsprechen bzw. normgerecht durchgeführt wurden.

 

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