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Z
Prüfungsauftrag
Der Prüfungsauftrag kann die
Durchführung
einer
Pflichtprüfung
(Pflichtprüfungsaufträge) oder einer freiwilligen
Prüfung
zum
Ziel
haben
. Der
Umfang
der
Pflichtprüfung
ergibt sich aus der jeweiligen
gesetzlich
en Vorschrift und den BerufsGrund sätzen. Der
Umfang
freiwilliger
Prüfung
en kann vom
Auftraggeber
bestimmt werden, soweit dem nicht BerufsGrund sätze für
Wirtschaftsprüfer
entgegenstehen. Meist werden auch
freiwillige Abschlußprüfungen
in aktienrechtlichem
Umfang
durchgeführt. Ein dem aktienrechtlichen
Bestätigungsvermerk
entsprechendes
Testat
kann nur bei einer
Prüfung
in aktienrechtlichem
Umfang
erteilt werden. Gegenüber einer
Prüfung
in aktienrechtlichem
Umfang
kann der Prüfungsauftrag erweitert oder bei freiwilligen
Prüfung
en eingeschränkt werden (
z
.
B
. nur
Prüfung
des
Jahresabschlusses
ohne Einbeziehung der zugrund eliegenden
Buchführung
).
Der
Auftrag
zur
Abschlußprüfung
wird bei der
Aktiengesellschaft
vom
Vorstand
erteilt. Er hat mit der
Prüfung
den von der
Hauptversammlung
gewählten
Abschlußprüfer
zu betrauen (§ 163
Abs
. 1
AktG
1965).
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