Bezeichnung für die Personen oder Personengruppen, die eine Prüfung planen, durchführen und überwachen.
Beispiel: Prüfungssubjekte bei der Aktienrechtlichen Jahresabschlußprüfung sind (1) der oder die Abschlußprüfer (§ 162 AktG 1965), (2) der Aufsichtsrat (§ 171 AktG 1965) und (3) der Registerrichter (§ 177 AktG1965).