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Public Private Partnership

Dieser Begriff bezeichnet jede Form arbeitsteiliger Kooperation von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft mit dem Ziel der gemeinsamen Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Public Private Partnership (PPP) ist nicht identisch mit Privatisierung, bei der die öffentliche Hand (materiell oder formell) Leistungen aus ihrem Handlungs oder Kompetenzbereich an den privaten (erwerbswirtschaftlichen) Sektor abgibt (z. B. Versorgungsleistungen). Es gibt aber Überschneidungsbereiche.

Beispiel für eine PPP: Mobilisierung privaten Kapitals zur Infrastrukturfinanzierung, z. B. im Verkehrswegebau über ein Betreibermodell (häufig als Joint Venture zwischen einem Privatunternehmen und einer öffentlichen Körperschaft [Bund, Bundesland oder Kommune]).

 

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