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Publizität

Information der Öffentlichkeit durch die Unternehmung zum Zweck der besseren Information. Sie erfolgt auf der Basis gesetzlicher Bestimmungen und/oder freiwillig. Unterschieden wird in gesetzliche und freiwillige Publizität. Dabei ist mit der gesetzlichen Publizität nicht unbedingt eine Information der breiten Öffentlichkeit verbunden.
(1) Gesetzliche Publizität (Offenlegungspflicht)
(a) Registerpublizität:
? Bestimmte Informationen (z. B. Gründung, Gesellschafter, Kapitalverhältnisse) müssen dem Handelsregister zugeleitet werden. Dieser Art von Publizität unterliegen alle Rechtsformen;
? Pflicht zur Einreichung von Jahresabschlüssen zum Handelsregister.
(b) Rechnungslegungspublizität:
? Pflicht zur Bekanntgabe des Jahresabschlusses an Aufsichtsbehörden (z. B. Banken an das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und an die Bundesbank);
? Pflicht zur Bekanntgabe des Jahresabschlusses an Mitglieder, Aktionäre bzw. die Hauptversammlung (z. B. bei Bausparkassen
in Form der GmbH, Familien-AGs);
? Pflicht zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger (z. B. bei der AG);
? Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften gem. HGB zum Schutz von Gläubigern und Anteilseignern. Der Umfang ist größenabhängig und nimmt mit zunehmender Größe zu. Hinsichtlich der Größe gelten gem. § 267 HGB drei Merkmale. Danach müssen Kapitalgesellschaften an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen drei Merkmale erfüllt haben. Als Kriterien gelten (a) die Höhe der Bilanzsumme, (b) der Umfang der Umsatzerlöse und (c) die Zahl der Arbeitnehmer.
? Aktiengesellschaften gem. AktG sowie Unternehmen anderer Rechtsformen gem. Publizitätsgesetz in Gesellschaftsblättern.
(c) Börsenpublizität:
Zu unterscheiden in: Publizität der börsennotierten AG und Publizität der Börse selbst.
(2) Freiwillige Publizität vollzieht sich in Form von Zwischenberichten wie Quartals- oder Halbjahresberichten, Aktionärsbriefen, Presseinformationen, Werkszeitschriften usw. Das Problem ist hierbei, das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu erkennen und es in die für die Unternehmung befriedigender Weise zu decken. Der Vorteil liegt für die Unternehmung in einer Verbesserung des ?Goodwill?, der Personal- und Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten und des Absatzes (Werbeeffekt). Der Informationsgrad der Publizität hängt entscheidend von der qualitativen Komponente ab. Dies wird vor allem bei der Rechnungslegungspublizität deutlich. Diese besitzt nur dann eine Aussagefähigkeit, wenn die veröffentlichten Daten nicht manipuliert sind (Probleme: Bilanzpolitik, Bewertungsvorschriften, Gewinnverschleierung).

 

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