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Z
Publizitätspflicht
Pflicht zur
Offenlegung
bestimmter
Information
en,
z
.
B
. des
Jahresabschlusses
.
siehe
Offenlegungspflicht
Gesetzlich
e
Verpflichtung
für
Unternehmen
, in erster Linie für
Aktiengesellschaften
, deren
Aktien
an einer
Börse
notiert
werden, den
Jahresabschluss
und eventuell
Zwischenbericht
e zu veröffentlichen.
Rechtsgrundlage
sind vor allem das
Handelsgesetzbuch
und das
Publizitätsgesetz
, aber auch die Zulassungsvoraussetzungen für den
Börsenhandel
, in Bezug auf die Ad-hoc-Meldungen auch das
Wertpapierhandelsgesetz
.
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