Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Publizitätspflicht

Pflicht zur Offenlegung bestimmter Informationen, z. B. des Jahresabschlusses.

siehe Offenlegungspflicht

Gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, in erster Linie für Aktiengesellschaften, deren Aktien an einer Börse notiert werden, den Jahresabschluss und eventuell Zwischenberichte zu veröffentlichen. Rechtsgrundlage sind vor allem das Handelsgesetzbuch und das Publizitätsgesetz, aber auch die Zulassungsvoraussetzungen für den Börsenhandel, in Bezug auf die Ad-hoc-Meldungen auch das Wertpapierhandelsgesetz.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Publizitätsgesetz (PublG)
Pufferlager

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Marginalanalyse Produkt-Lebenszyklus Unabhängigkeit
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum