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Punkt

In der Gesundheitswirtschaft:

point

Alle abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen werden im Einheitlichen Bewertungsmaßstab nicht mit Euro-Preisen aufgeführt, sondern mit Punkten zueinander ins Verhältnis gesetzt (Bewertungszahlen). Die tatsächliche Vergütungshöhe einer Leistung ergibt sich in einem zweiten Schritt: Die Punkte werden mit dem Punktwert multipliziert.

Dieses Verfahren ermöglicht Vergütungsanpassungen, ohne dass die Bewertungsmaßstäbe bei den jährlichen Vergütungsanpassungen neu erarbeitet werden müssten.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird das bisherige System der ärztlichenambulanten Vergütung zum 1. Januar 2009 reformiert; hierbei wird auch eine Euro-Gebührenordnung eingeführt.

§ 85 SGB V

1. Point. Die einer Kurs- oder Preisnotierung zu Grunde gelegte Einheit. 2. Basispunkt.

In der Börsensprache Einheit einer Kursnotierung. Steigt ein Kurs zum Beispiel von 320 auf 330, so heißt es „plus 10 Punkte". Kurszusätze.

 

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