Alle abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen werden im Einheitlichen Bewertungsmaßstab nicht mit Euro-Preisen aufgeführt, sondern mit Punkten zueinander ins Verhältnis gesetzt (Bewertungszahlen). Die tatsächliche Vergütungshöhe einer Leistung ergibt sich in einem zweiten Schritt: Die Punkte werden mit dem Punktwert multipliziert.
Dieses Verfahren ermöglicht Vergütungsanpassungen, ohne dass die Bewertungsmaßstäbe bei den jährlichen Vergütungsanpassungen neu erarbeitet werden müssten.