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Quasi-Kosten
Quasi-
Kosten
sind nach E. Schneider (1900
bis
1970) solche
Kosten
,
die zwar das Kostenkriterium "
Werteverzehr
im
Produktionsprozeß
" nicht korrekt erfüllen, jedoch aus Gründen der
Zweckmäßigkeit
so behandelt werden, als ob sie
Kosten
wären (
Als-ob-Kosten
).
Beispiel:
Zinsen
und
Steuern
.
eine Auffassung der
Kostentheorie
, nach der der
Verbrauch
an
Nominalgüter
n (also
Geld
und
Ansprüche
aus
Geld
) nicht zu den
Kosten
zähle. Damit sind sie nach dieser Anschauung als Quasi-
Kosten
bzw. AlsOb-
Kosten
zu behandeln. Nach dem heute dominierenden wertmäßigen
Kostenbegriff
ist allerdings auch der
Verbrauch
an
Nominalgüter
n zu den
Kosten
zu rechnen.
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