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Quotenkartell

Das Quotenkartell ist ein Unternehmungszusammenschluß. Es ist ein Kartell höherer Ordnung, bei dem eine Kontingentierung aufgrund der Auftragsverteilung oder der Angebotsverteilung erfolgt. Es ist grundsätzlich gemäß § 1 GWB verboten.

ist eine Form des Kontingentierungskartells. Bei ihm teilen sich die beteiligten Unternehmen die Produktions- bzw. Absatzmengen im Verhältnis zur jeweiligen Kapazität der einzelnen Unternehmen zu, um somit die Preise über das mengenmäßige Angebot zu bestimmen.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Sammelbegriff für alle Kartelle, in denen die Produktion oder der Absatz anteilmäßig unter den Kartellpartnern aufgeteilt wird. >Kartell,

>Monopol

 

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