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Räuberische Aktionäre

Bezeichnung gem. BGH Urteil II ZR 299/90 vom 14.5.92 für solche Aktionäre, die unter Hauptmannschaft von Anwälten aktienrechtliche Anfechtungsklagen anstrengen und dadurch die Unternehmenspolitik einer Aktiengesellschaft erheblich stören, um anschließend die Klage gegen eine erhebliche finanzielle Abfindung zurückzunehmen.

 

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