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Räuberische Aktionäre
Bezeichnung
gem. BGH
Urteil
II ZR 299/90 vom 14.5.92 für solche
Aktionäre
, die unter Hauptmannschaft von Anwälten aktienrechtliche
Anfechtungsklage
n anstrengen und dadurch die
Unternehmenspolitik
einer
Aktiengesellschaft
erheblich stören, um anschließend die Klage gegen eine erhebliche finanzielle
Abfindung
zurückzunehmen.
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