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Ratenwechsel
1. Der Ratenwechsel ist ein, in der Bundesrepublik nichtiger Wechsel mit aufeinander folgenden Verfallstagen.
2. Außerdem werden so Wechsel bezeichnet, die beim Abzahlungs- bzw. Teilzahlungsgeschäft für jede einzelne Teilzahlung ausgestellt werden. Man nennt Ratenwechsel auch Abzahlungswechsel. In diesem Sinn gelten Ratenwechsel als zulässig.
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