A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Rationalisierungsschutzabkommen
R
. sind zwischen
Arbeitgeber
n und
Gewerkschaften
meist in der
Rechtsform
von
Tarifverträge
n abgeschlossene Abkommen zum
Schutz
von
Arbeitnehmer
n vor den Folgen technischer und organisatorischer
Neuerung
en. So können beispielsweise bei Rationalisierungsmaßnahmen soziale
Ausgleichszahlung
en an betroffene
Arbeitnehmer
geleistet werden. Inwieweit
R
.
Innovationen
als solche beschränken oder behindern dürfen, ist in der Rechtsprechung weitgehend umstritten.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Rationalisierungskartell
Rationalität
Weitere Begriffe :
Nutzenfunktion
Unternehmensberater
Boost
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum