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Rationalisierungsschutzabkommen

R. sind zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften meist in der Rechtsform von Tarifverträgen abgeschlossene Abkommen zum Schutz von Arbeitnehmern vor den Folgen technischer und organisatorischer Neuerungen. So können beispielsweise bei Rationalisierungsmaßnahmen soziale Ausgleichszahlungen an betroffene Arbeitnehmer geleistet werden. Inwieweit R. Innovationen als solche beschränken oder behindern dürfen, ist in der Rechtsprechung weitgehend umstritten.

 

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