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Raumsicherungsvertrag

Sicherungsübereignung einer Vielzahl von Gegenständen, die sich in einem genau beschriebenen oder besonders gekennzeichneten Raum befinden. Die Gegenstände müssen im uneingeschränkten Eigentum des Sicherungsgebers stehen. Geeignet ist dieses Verfahren für die pauschale Sicherungsübereignung von Einrichtungsgegenständen oder von Warenlagern. Bei letzteren wird dem Sicherungsgeber regelmäßig ein Austausch durch Verkauf mit Verpflichtung zur Wiederauffüllung genehmigt.

 

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