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Raumsicherungsvertrag
Sicherungsübereignung
einer Vielzahl von Gegenständen, die sich in einem genau beschriebenen oder besonders gekennzeichneten Raum befinden. Die Gegenstände müssen im uneingeschränkten
Eigentum
des
Sicherungsgeber
s stehen. Geeignet ist dieses
Verfahren
für die
pauschale
Sicherungsübereignung
von Einrichtungsgegenständen oder von
Warenlager
n. Bei letzteren wird dem
Sicherungsgeber
regelmäßig ein
Austausch
durch
Verkauf
mit
Verpflichtung
zur Wiederauffüllung genehmigt.
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