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Realkreditinstitut
Realkreditinstitute
sind
Kreditinstitute
, die
langfristig
Kredite
mit einer eng definierten
Zweckbindung
vergeben und sich auf dem
Kapitalmarkt
durch die
Emission
von
Schuldverschreibungen
refinanzieren
.
Die
Geschäftstätigkeit
der
Kreditinstitute
ist durch das
Hypothekenbankgesetz
reguliert. Zu ihren wesentlichen
Aufgabe
n gehören die
Gewährung
von
Hypothekarkrediten
und
Beschaffung
der dazu notwendigen
Mittel
durch die
Emission
von
Pfandbriefen
und
die
Gewährung
nicht-hypothekarischer
Darlehen
an inländische
Körperschaft
en und
Anstalt
en des
öffentlichen Recht
s oder an Dritte gegen Übernahme der vollen
Gewährleistung
durch eine solche
Körperschaft
oder
Anstalt
und
Beschaffung
der
Mittel
durch die
Ausgabe
von
Kommunalobligationen
.
Zu den
Realkreditinstitute
n zählen
privatrechtliche Realkreditinstitute
und
öffentlich-rechtliche
Grundkreditanstalten
.
(1) private oder
öffentlich-rechtliche
Spezialbank
(
Hypothekenbank
), deren Hauptaktivgeschäft in der Einräumung erststelliger
Hypothekarkredite
(
Bankhypothek
,
Hypothek
) liegt. Die
Refinanzierung
der
Realkreditinstitute
erfolgt durch
Emission
von
Pfandbriefen
. Soweit
Hypothekenbanken
Darlehen
an
Gemeinden
oder Gemeindeverbände herauslegen (Kommunalfinanzierung), erfolgt die
Refinanzierung
dieses
Geschäft
s durch die
Emission
von
Kommunalobligationen
.
(2)
Bausparkasse
, deren Hauptaktivgeschäft in der Herauslage von
Kredite
n zur Wohnungsbaufinanzierung (
Bauspardarlehen
) liegt. Die
Refinanzierung
erfolgt in erster Linie im Rahmen der
Einlagenfinanzierung
.
Kreditinstitut
, das sich für
Vergabe
von
Realkredit
en
langfristig
e
Mittel
über die
Ausgabe
von
Pfandbriefen
am
Kapitalmarkt
beschafft. Die meisten
Realkreditinstitute
haben
als
Hypothekenbanken
eine
privat
e
Rechtsform
. Sie sind im
Verband deutscher Hypothekenbanken
zusammengeschlossen. Als
Sonderform
gelten die Schiffsbanken, die
Schiff
e beleihen.
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