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Realkreditinstitut

Realkreditinstitute sind Kreditinstitute, die langfristig Kredite mit einer eng definierten Zweckbindung vergeben und sich auf dem Kapitalmarkt durch die Emission von Schuldverschreibungen refinanzieren.

Die Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute ist durch das Hypothekenbankgesetz reguliert. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören die Gewährung von Hypothekarkrediten und Beschaffung der dazu notwendigen Mittel durch die Emission von Pfandbriefen und
die Gewährung nicht-hypothekarischer Darlehen an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder an Dritte gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft oder Anstalt und Beschaffung der Mittel durch die Ausgabe von Kommunalobligationen.

Zu den Realkreditinstituten zählen privatrechtliche Realkreditinstitute
und öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten.

(1) private oder öffentlich-rechtliche Spezialbank (Hypothekenbank), deren Hauptaktivgeschäft in der Einräumung erststelliger Hypothekarkredite ( Bankhypothek, Hypothek) liegt. Die Refinanzierung der Realkreditinstitute erfolgt durch Emission von Pfandbriefen. Soweit Hypothekenbanken Darlehen an Gemeinden oder Gemeindeverbände herauslegen (Kommunalfinanzierung), erfolgt die Refinanzierung dieses Geschäfts durch die Emission von Kommunalobligationen.
(2) Bausparkasse, deren Hauptaktivgeschäft in der Herauslage von Krediten zur Wohnungsbaufinanzierung (Bauspardarlehen) liegt. Die Refinanzierung erfolgt in erster Linie im Rahmen der Einlagenfinanzierung.

Kreditinstitut, das sich für Vergabe von Realkrediten langfristige Mittel über die Ausgabe von Pfandbriefen am Kapitalmarkt beschafft. Die meisten Realkreditinstitute haben als Hypothekenbanken eine private Rechtsform. Sie sind im Verband deutscher Hypothekenbanken zusammengeschlossen. Als Sonderform gelten die Schiffsbanken, die Schiffe beleihen.

 

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