A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Rechnung
(auch:
Faktura
) ist die
Mitteilung
des
Gläubiger
s an den
Schuldner
über eine
Forderung
. Sie enthält insbesondere Angaben über die erbrachte
Leistung
, die
Fälligkeit
der
Forderung
sowie die
Lieferbedingungen
und die
Zahlungsbedingungen
. Nach § 14
Abs
. 1
UStG
hat der
Empfänger
der
Leistung
einen Rechtsanspruch auf eine Rechnung mit eigenem
Mehrwertsteuer
-
Ausweis
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Rechnernetz
Rechnungsabgrenzung
Weitere Begriffe :
Steuerrückstellungen
Signalling-Theorie
Zerobonds
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum