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Rechnungswesen, kameralistisches
Rechnungswesen
, das auf der kameralistischen
Buchhaltung
basiert, die ihren
Ursprung
in der
Kameralistik
im 18. Jahrhundert hat. Sie stellt in ihrer einfachsten
Form
eine
Einnahmen
-/Ausgabenrechnung dar, die weder eine
Inventur
noch eine
Bewertung
der
Vermögensgegenstände
und
Schulden
beinhaltet. Sie entspricht nicht den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
(
GoB
) und ist für kaufmännische
Unternehmen
nicht geeignet. In der
öffentlichen Verwaltung
und in
öffentlich
en
Betriebe
n ist sie auch heute noch in
Form
der Verwaltungskameralistik und der Betriebskameralistik verbreitet. Bei der
Privatisierung
öffentlicher Betrieb
e muss daher eine umfassende Umstellung des
Rechnungswesen
s
erfolg
en.
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