Überbegriff in der Kostenrechnung für Prozeßkosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten etc. In der Praxis werden sie überwiegend in der Kostenartengruppe »Sonstige Gemeinkosten« erfaßt und in der Regel der Kostenstelle »Verwaltung« zugerechnet. Zeitlich unregelmäßig anfallende Rechts- und Beratungskosten müssen über ein Aufwandsausgleichskonto gebucht werden; von dort werden sie dann in gleichen Teilen in den verschiedenen Abrechnungsperioden verrechnet.