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Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist eine reine Kostenversicherung, die bezweckt, dem Versicherungsnehmer die Durchsetzung eigener Rechtsansprüche zu erleichtern. Dabei werden &emdash; je nach Umfang &emdash; die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch die Beratung des Versicherten und die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs oder die Verteidigung gegenüber einem von einem Dritten erhobenen Anspruch entstehen, sowie die Kosten einer mit dem Versicherungsfall zusammenhängenden Strafverteidigung abgedeckt.
Rechtsschutzversicherung Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Um seine rechtlichen Interessen wahrnehmen zu können, kann sich eine Rechtsschutzversicherung als günstig erweisen. Es gibt sie in großer Vielfalt, und sie unterscheiden sich dadurch, welche Risiken des privaten oder beruflichen Bereiches abgedeckt werden. So gibt es z. B. den Fahrer-, den Privat- und Berufs-Rechtsschutz, den Rechtsschutz für nicht Selbstständige, für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken u. a. Der Versicherte kann im Falle einer prozessualen Auseinandersetzung einen Anwalt wählen, der ihn berät, vertritt und auch seinen Prozess führt. Die Versicherung kommt für die Anwalts- und Gerichtskosten auf, für Zeugengelder und Sachverständigengebühren u. a. Es ist klar: Nicht rechtsschutzversichert ist, wer als Dieb durch die Lande streicht oder mit Betrügereien sein Dasein fristet.
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