A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Reederei
Siehe auch:
Partenreederei
ist eine
Gesellschaft
, deren
Mitglieder
(
Reeder
) ein ihnen gemeinschaftlich gehörendes
Schiff
für gemeinschaftliche
Rechnung
zum
Erwerb
durch Seefahrt verwenden (§ 489
HGB
). Bei der
Partenreederei
haben
mehrere
Eigentümer
feste Eigentumsanteile (Parten) an einem
Schiff
. Insgesamt geregelt in §§ 474 ff
HGB
.
Im engeren Sinne ist die
R
. der
Zusammenschluß
von mehreren Personen, um ein ihnen nach Bruchteilengehörendes
Schiff
zu verwenden. Diese im
Handelsgesetzbuch
geregelte
Rechtsform
stellt eine
Kombination
aus Gemeinschaft und
Gesellschaft
dar. Im weiteren Sinne verstehtman unter
R
. ein
Unternehmen
, dasdie Hochseeschiffahrt oder Binnenschiffahn betreibt, wobei die
Rechtsform
eine der üblichen
Unternehmensform
en des
Handelsrecht
s sein kann.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Reeder
Reengineering
Weitere Begriffe :
Starre Normalkostenrechnung
Dienstleistungsverkehr
Schätzverfahren
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum