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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rehabilitationsklinik

In der Gesundheitswirtschaft: Umgangssprachlich benutzter Begriff für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Häufig wird auch nur von Rehakliniken gesprochen. Das Statistische Bundesamt definiert den Begriff der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wie folgt: Krankenhäuser nach § 2 Nr. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) einschließlich der in den §§ 3 und 5 des KHG genannten Krankenhäuser und Einrichtungen, soweit sie zu den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 Abs. 2 SGB V gehören. Nach dem umfassenden Krankenhausbegriff des § 2 Nr. 1 KHG handelt es sich demnach um Einrichtungen, • in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung • der Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, verbessert und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte geholfen werden soll und • in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können1.



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