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Reichsmünzordnungen

Seit der karolingischen Münzreform Karls des Großen (768 bis 814) hatte es in Deutschland kein einheitliches Münzsystem mehr gegeben. Im 15./16. Jahrhundert (und vorher schon) war das Reich nicht nur politisch zersplittert, sondern auch in Währungsangelegenheiten. Fast jeder Duodezfürst schuf seine eigene Münze und entwertete sie ständig, es herrschte allenthalben währungspolitisches Chaos, und auf den Reichstagen wurde der Ruf nach einer einheitlichen Währung laut. Die Reichsmünzordnungen stellten Versuche dar, dieses einheitliche Münz- bzw. Währungssystem zu schaffen.

Die erste Reichsmünzordnung wurde 1524 in Eßlingen auf Druck von Kaiser Karl V (1519 bis 1566) erlassen. Die kaiserliche Münzordnung regelte für das gesamte Reich einheitlich die Feinheit der Gold- und Silbermünzen, wobei als Bezugsgröße die sogenannte Kölnische Mark fungierte (als Gewichtseinheit wohlgemerkt). Der Taler wird in der Reichsmünzordnung von 1542 nicht erwähnt, aber er ist gemeint, wenn vom »Güldiner« (Guldiner, Reichsguidiner) die Rede ist. Seine Teilstücke (Halb- und Viertelstücke sowie weitere Stückelungen) werden ebenso ordentlich festgelegt wie das Verhältnis der Kleinmünzen zur Großmünze: So zählt der Gulden 24 Groschen und so weiter bis zum kleinsten Stück, dem Kleingröschlin (1 Gulden = 84 Kleingröschlin). Festgelegt wird auch das Münzbild. Der Avers der Reichsmünzen mußte Reichsadler, Titel des Kaisers und den Wert der Münze enthalten, der Revers blieb den territorialen Herrschaften überlassen.

Die Eßlinger Reichsmünzordnung blieb Papier. Sie wurde nie umgesetzt. Da bekanntlich der Versuch klug macht, gab es auf dem Reichstag 1551 in Augsburg - vier Jahre vor dem Augsburger Religionsfrieden - einen weiteren.

Die Augsburger Reichsmünzordnung trug der Tatsache Rechnung, daß der Kreuzer als Kleinmünze weite Verbreitung gefunden hatte, und erkannte endlich den Batzen an. Der Guldiner rechnete nunmehr zu 72 Kreuzer bzw. zu 18 Batzen, der Batzen zählte also vier Kreuzer, und das nun auch reichsoffiziell.

Wieder wurden Feinheit und Gewicht der wichtigsten Reichsmünzen und das Münzbild festgelegt. Die Münzordnung mußte sich nach ihrem Erlaß in der Praxis bewähren. Sie bewährte sich als Makulatur.

Aller guten Dinge sind drei, und Versuch machte immer noch klug. 1559 in Augsburg - vier Jahre nach dem Augsburger Religionsfrieden - gab es einen dritten.

»Die Reichsmünzverordnung des Augsburger Reichstages vom 1559 versuchte, einen neuen Weg zu gehen«, schreibt Herbert Rittmann in seinem Buch »Auf Heller und Pfennig«. »Sie gab den Taler auf und suchte dem Münzsystem des Reichs eine neue Großsilbermünze zugrunde zu legen.«

Der Gulden als Silbermünze zu 60 Kreuzer sollte die neue Reichsmünze werden. Als Gewichtseinheit fungierte nach wie vor die Kölnische Mark. Wie üblich, wurden auch Schrot und Korn des Reichsguldens gesetzlich festgesetzt, ebenso die Teilmünzen und das Münzbild.

Viel Erfolg war dem Reichsgulden nicht beschert. Der Taler hatte sich im Geldverkehr bereits zu sehr durchgesetzt. 1566 und wiederum in Augsburg mußte nun auch der Reichstag den Taler als wichtigste Münze anerkennen. Die Reichsmünzordnung von 1559 wurde ergänzt, der »Reichstaler« war geboren.

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