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Reingewinn
Der
Gesamtumsatz
abzüglich der
Gesamtkosten
(direkte und indirekte, fixe und
variable Kosten
). Überschuß der
Erträge
über die
Aufwendungen
nach Vornahme von
Abschreibungen
,
Rückstellungen
und
Rücklagen
. Die Bezeichnung nach
Aktiengesetz
ist
Bilanzgewinn
. Die Problematik liegt neben der
Gewinnermittlung
(Bewertungsprobleme) vor allem in der
Gewinnverwendung
, insbesondere in der Frage, inwieweit der Reingewinn
ausgeschüttet
oder einbehalten werden
soll
(
Gewinnthesaurierung
). Bei
Aktiengesellschaften
beschließt die
Hauptversammlung
über die
Gewinnverwendung
(§§ 119, 170, 174 ff., 253
AktG
). Der
Anspruch
der
Aktionäre
ist nach § 58
AktG
, die
Gewinnverteilung
nach § 60
AktG
geregelt.
Der Reingewinn oder
Bilanzgewinn
ist der Überschuß der
Erträge
über die
Aufwendungen
nach Vornahme von
Abschreibungen
,
Rückstellungen
und
Rücklagen
.
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Reinvermögen
Weitere Begriffe :
Erwartungswert-Prinzip
Dynamische Bilanzauffassungen
Annuitätenmethode
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