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Reingewinn

Der Gesamtumsatz abzüglich der Gesamtkosten (direkte und indirekte, fixe und variable Kosten). Überschuß der Erträge über die Aufwendungen nach Vornahme von Abschreibungen, Rückstellungen und Rücklagen. Die Bezeichnung nach Aktiengesetz ist Bilanzgewinn. Die Problematik liegt neben der Gewinnermittlung (Bewertungsprobleme) vor allem in der Gewinnverwendung, insbesondere in der Frage, inwieweit der Reingewinn ausgeschüttet oder einbehalten werden soll ( Gewinnthesaurierung). Bei Aktiengesellschaften beschließt die Hauptversammlung über die Gewinnverwendung (§§ 119, 170, 174 ff., 253 AktG). Der Anspruch der Aktionäre ist nach § 58 AktG, die Gewinnverteilung nach § 60 AktG geregelt.

Der Reingewinn oder Bilanzgewinn ist der Überschuß der Erträge über die Aufwendungen nach Vornahme von Abschreibungen, Rückstellungen und Rücklagen.

 

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